Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Berlin haftet der Admin-C
einer Domain für die über diese Domain versandte unerwünschte
E-Mail-Werbung. Dies entschied das Landgericht mit Beschluss vom
26. September 2005 (Az. 16 O 718/05).
Dieses Urteil bestätigt die vorherrschende Meinung, dass "Werbung
per email" in dieser Form nicht mehr zulässig ist. Die
Prof. Hellberg EDV Beratung
und IT-Consulting Hannover empfiehlt allen Administratoren aus diesem
Bereich der EDV sich umfassend zu informieren, um nicht in haftungsrechtliche
Probleme zu laufen.
Falls Sie Fragen zu diesem oder artverwandten Themen haben, stehen
wir - die Prof. Hellberg EDV
Beratung und IT-Consulting Hannover - gerne zur Verfügung.
(gh, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker:)
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