Gegen die vom Linux-Verband erwirkte einstweilige Verfügung
hat der NDR Einspruch eingelegt.
In dieser Verfügung sieht der Linux-Verband die Nennung von
Microsoft in den Grafiken von Umfrageergebnissen als eine "rechtswidrige
Werbung und eine Umgehung der vom Rundfunkstaatsvertrag festgelegten
Regeln" für politische Sendungen an und war mit seinem
Anliegen vor einer Woche in die Öffentlichkeit gegangen.
Mit dem Einspruch gegen die einstweilige Verfügung erreichte
der NDR, dass die Streitfrage erst nach der Bundestagswahl entschieden
wird. Der Sender argumentierte damit, dass Infratest Dimap für
die Hochrechnungen urherberrechtlich geschützte Datenbanken
und Grafiken der Firma Microsoft verwende und daher auch genannt
werden darf.
(tk, hannover)
(siehe auch Heise
News-Ticker:)
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