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Beschäftigte, die am Arbeitsplatz privat im Internet surfen wollen, sollten vorher besser klären, ob der Arbeitgeber grundsätzlich einverstanden ist. "Wer den Spielraum für derartige Aktivitäten individuell auslotet, kann dabei in Teufels Küche kommen", sagte der Bremer Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler in einem dpa-Gespräch. "In der Form einer allgemeinen Erklärung des Arbeitgebers oder einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat ist der Arbeitnehmer aber immer auf der sicheren Seite."

"Im Allgemeinen erlaubt ist die Kommunikation über das Internet immer dann, wenn es die Arbeitsaufgabe voran bringen will", sagte Däubler. "Unbedenklich ist eine Privat-Kommunikation am Dienstcomputer auch, wenn beispielsweise wegen einer dienstlich verursachten Verspätung Vorhaben in der Freizeit umgeplant werden müssen." Auch eine so genannte betriebliche Übung kann Spielräume für die private Nutzung des Internet sichern, meint Däubler. "Eine dauerhaft nicht beanstandete Nutzung kann dann als Ergänzung des jeweiligen Arbeitsvertrages gelten." Völlig risikolos ist aber auch diese "Betriebsübung" nicht. "Im Einzelfall kann es Streit über den Umfang des 'Üblichen' geben. Wenn einer zwei Stunden pro Woche privat surft und zugleich der Schreibtisch überquillt, dann wird es schwierig."

Keine Spielräume gibt es nach Ansicht des Bremer Arbeitsrechtlers bei gebührenpflichtigen Internetdiensten. Für deren Nutzung müsse der Arbeitgeber in jedem Fall die Erlaubnis gegeben haben. "Der Arbeitnehmer kann doch dem Arbeitgeber nicht einfach Kosten aufbrummen", stellt Däubler klar.

(rb, hannover)

(siehe auch Heise News-Ticker:)

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